AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit einer Bahnbuchung oder dem Erwerb eines Fahrtickets, akzeptiert jeder Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zwischen der Fa. Conquest Hallen Go-Kart-Center GmbH und den einzelnen Fahrgästen gelten die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:

  1. Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder verletzt werden.
  2. Die Ausrüstung jedes Fahrgastes sollte vollständige eng anliegende Kleidung, feste Schuhe (auch in den Sommermonaten), Vollvisierhelm und evtl. Handschuhe beinhalten. Lange Haare müssen mit einem Gummi zusammengebunden und unter dem Helm verstaut werden. Halstücher und Schals müssen vor dem Fahren unbedingt ausgezogen werden.
  3. Während des Fahrbetriebs ist folgendes zu beachten:
    a) es darf nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden.
    b) es gelten die ausgehangenen Flaggenregelungen und die Regeln der Stvo.
    c) Hinweise der Streckenposten sind strengstens zu befolgen.
    d) bei einem Zwischenfall auf der Bahn darf das Kart auf keinen Fall verlassen werden.
    e) der stehen gebliebene Fahrer muss deutlich den rechten Arm in die Höhe ausstrecken.
    f) der vorherige Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln ist verboten und führt zum sofortigen Fahrverbot.
    g) Die Fahrbahn hat leichte Unebenheiten, die Fahrgeschwindigkeit ist dem anzupassen.
  4. Die Nichtbeachtung einer der unter Ziffer 3. genannten Regeln berechtigt die Fa. Conquest zum sofortigen Ausschluss des Fahrgastes.
  5. Die Fa.Conquest übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden oder Personenschäden, es sei denn, das diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Conquest beruhen. Haftpflichtansprüche der Fahrer gegen den Eigentümer und gegen die von diesem mit der Unterhaltung der Go-Kart-Bahn beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Jeder Fahrgast haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden die auf sein Verschulden ursächlich zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen am Kart infolge unsachgemäßer Fahrweise.
  6. Die Teilnahme am Fahrbetrieb ist nur volljährigen Personen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters am Fahrbetrieb teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder.

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden!

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Go-Karts mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, die trotz Katalysatoren eine gewisse Menge an Kohlenmonoxid (CO) ausstoßen. Dies kann bei längerem Aufenthalt in der Karthalle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Bitte legen Sie zwischen Ihren Fahrten eine großzügige Pause ein, die Sie gerne im Bistro oder in unserem Garten verbringen können.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Volljährigen Begleitperson (18 Jahre) mit der ausgefüllten Vollmacht Go-Kart fahren dürfen: